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Restaurant "Freudenhaus" GmbH

Bar, Rum, Gin..., Whisky-Tastings, Tasting, Garnele
Adresse / Anfahrt
Hein-Hoyer-Straße 7-9
20359 Hamburg
Kontakt
2 Ansprechpartner/Personen
Formell
HR-Bekanntmachungen:

2009-09-07:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 26.08.2009. Geschäftsanschrift: Hein-Hoyer-Straße 7-9, 20359 Hamburg. Gegenstand: der Betrieb des Restaurants "Freudenhaus" mit Barbetrieb in Hamburg und alle damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Geschäftsführer: Storm, Mathias, Hamburg, *11.09.1966, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung der Gesamtheit des von dem Einzelkaufmann Storm, Mathias, Hamburg, *11.09.1966, unter der Firma Restaurant "Freudenhaus" e.K. in Hamburg (Amtsgericht Hamburg, HRA 93763) betriebenen Unternehmens nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 26.08.2009. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 04.09.2009 wirksam geworden. Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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