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Rettenbacher & Förg GmbH

Dienstleister
Adresse / Anfahrt
Höfen 6
83410 Laufen
Kontakt
2 Ansprechpartner/Personen
Formell
3x HR-Bekanntmachungen:

2017-01-11:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 02.01.2017. Geschäftsanschrift: Höfen 6, 83410 Laufen. Gegenstand des Unternehmens: Betrieb einer Schreinerei einschließlich aller dazugehörigen Dienstleistungen des Schreinerhandwerks sowie Handel mit zugehörigen Produkten. (2) Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die zur Erreichung des Gesellschaftszweckes notwendig oder nützlich erscheinen, soweit sie handwerksrechtlich und gewerberechtlich zulässig sind. Sie kann im In- und Ausland gleichartige oder ähnliche Gesellschaften/Unternehmen in jeder beliebigen Art und Form errichten, erwerben, sich an solchen beteiligen, deren Geschäftsführung und Vertretung übernehmen sowie Zweigniederlassungen errichten. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Förg, Josef, Tittmoning, *14.03.1985; Rettenbacher, Michael, Laufen, *29.12.1992, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2018-06-15:
Ausgeschieden: Geschäftsführer: Rettenbacher, Michael, Laufen, *29.12.1992.

2021-12-23:
Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 01.12.2021 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Portenkirchner & Förg GmbH mit dem Sitz in Kirchanschöring verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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