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Reuter & Heka GmbH

Großhandel, Exoten, Landesprodukten..., Pleines, Feinsten, Kartoffeln, Zwiebeln, Sortiment
Adresse / Anfahrt
Auf der Höhe 10
47059 Duisburg
Kontakt
1 Ansprechpartner/Personen
Formell
5x HR-Bekanntmachungen:

2008-07-04:
Bestellt als Geschäftsführer: Reuter, Henning, Duisburg, *24.07.1981, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2010-01-22:
Geschäftsanschrift: Auf der Höhe 10, 47059 Duisburg. Nicht mehr Geschäftsführer: Reuter, Paul Gerhard, Kaufmann, Duisburg.

2016-02-24:
Nicht mehr Geschäftsführer: Reuter, Henning, Duisburg, *24.07.1981.

2016-08-31:
Die Gesellschafterversammlung vom 08.08.2016 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Gleichzeitig wurde eine redaktionelle Änderung in § 2 (Gegenstand des Unternehmens) sowie eine Änderung in § 5 (Geschäftsführung und Vertretung) beschlossen. Neue Firma: Reuter & Heka GmbH. Bestellt als Geschäftsführer: Knappen, Michael, Duisburg, *07.08.1959, einzelvertretungsberechtigt.

2016-08-31:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 08.08.2016 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 08.08.2016 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 08.08.2016 mit der HEKA Heghmans Kartoffelgroßhandel GmbH mit Sitz in Duisburg (Amtsgericht Duisburg, HRB 6312) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.