2019-08-06: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 19.07.2019. Geschäftsanschrift: Buchenweg 30, 63768 Hösbach. Gegenstand des Unternehmens: die Herstellung, der An- und Verkauf und die Montage von Fenstern und Türen, mechanischen Sicherungseinrichtungen und Beschattungen und alle damit zusammenhängenden artverwandten Geschäfte. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Reuter, Michael, Hösbach, *24.03.1961; Stenger, Markus, Hösbach, *10.03.1982, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2019-08-31: Die Gesellschafterversammlung vom 19.07.2019 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 1.000,00 EUR zum Zwecke der Ausgliederung des Unternehmens Michael Reuter Fenster und Türen e. K. Inhaber Michael Reuter mit dem Sitz in Hösbach aus dem Vermögen des Einzelkaufmanns und die Änderung der Ziffer 3 (Stammkapital) der Satzung beschlossen. Neues Stammkapital: 26.000,00 EUR.
2019-10-05: Die Gesellschaft hat im Wege der Ausgliederung gemäß Ausgliederungsplan vom 19.07.2019 sowie Beschluss ihrer Gesellschafterversammlung vom 19.07.2019 und Zustimmung des Inhabers vom 19.07.2019 das unter der Firma Michael Reuter Fenster und Türen e. K. Inhaber Michael Reuter mit Niederlassung in Hösbach betriebene Unternehmen von dem Einzelkaufmann Reuter, Michael, Hösbach, *24.03.1961 übernommen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2021-08-24: Die Gesellschafterversammlung vom 06.08.2021 hat die Änderung der Ziffer 7 der Satzung beschlossen.