2013-02-21: Reuter Unternehmensberatungsgesellschaft mbH, Thalheim/Erzgeb., Robert-Koch-Straße 5, 09380 Thalheim/Erzgeb.. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 17.01.2013. Geschäftsanschrift: Robert-Koch-Straße 5, 09380 Thalheim/Erzgeb. Gegenstand des Unternehmens: betriebswirtschaftliche Beratung von Privatpersonen und Unternehmen mit Schwerpunkt Existenzgründungen, Investitionsentscheidungen, Umstrukturierungen, Nachfolgeregelungen und Unternehmen mit Sanierungsbedarf. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Reuter, Knut, Lößnitz, *04.02.1970, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2017-03-29: Die Gesellschafterversammlung vom 28.03.2017 hat den Gesellschaftsvertrag, insbesondere in § 1 (Firma, Sitz der Gesellschaft), geändert. Eingetragen unter Bezugnahme auf das Protokoll über den Gesellschafterbeschluss vom 28.03.2017. Neue Firma: Reuter Unternehmensberatung GmbH. Neuer Sitz: Aue. Änderung der Geschäftsanschrift: Schlemaer Straße 2, 08280 Aue.
2019-09-30: Die Gesellschafterversammlung vom 24.09.2019 hat die Änderung des § 1 (Firma, Sitz der Gesellschaft - bzgl. Sitz) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neuer Sitz: Lößnitz. Änderung der Geschäftsanschrift: Waldsiedlung 5d, 08294 Lößnitz.
2020-04-27: Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 06.04.2020 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen beider Rechtsträger vom selben Tag mit der Reuter Unternehmensberatung GmbH mit Sitz in Lößnitz (Amtsgericht Chemnitz HRB 23631) verschmolzen. Die Verschmelzung ist wirksam geworden mit Eintragung der Verschmelzung im Register des übernehmenden Rechtsträgers am 27.04.2020. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.