Suchen
Orte:
A B C D E F G ... H I J K L M N
O P Q R S T U V W X Y Z

Reutter GmbH & Co. KG

Autoglas-Service, Wintec, Windschutzscheibe..., Kalibrierung, Fahrerassistenzsysteme, Steinschlag, Glasschäden
Adresse / Anfahrt
Martin-Staud-Straße 33
88348 Bad Saulgau
3x Adresse:

Simoniusstraße 21
88239 Wangen im Allgäu


Otto-Renner-Straße 19
89231 Neu-Ulm


Rudolf Diesel Straße 8
78467 Konstanz


Kontakt
3 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 3 Mitarbeiter
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2019-08-26:
(Betrieb eines Kfz-Glasereiunternehmens, insbesondere Austausch und Montage von Autoglas bei Pkw, Lkw, Omnibussen und sonstigen Fahrzeugen sowie Steinschlagreparaturen bei Windschutzscheiben). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Martin-Staud-Straße 33, 88348 Bad Saulgau. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: Reutter Verwaltungs GmbH, Bad Saulgau (Amtsgericht Ulm HRB 738773), einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis - auch für die jeweiligen Geschäftsführer -, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2019-08-28:
Die Einzelkauffrau Reutter, Traudl, Bad Saulgau, *08.11.1951 hat als Inhaberin der Firma "Reutter Autoglas e.K.", Bad Saulgau das von ihr betriebene Unternehmen im Wege der Ausgliederung nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 22.08.2019 und des Versammlungsbeschlusses vom 22.08.2019 auf die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) übertragen (Ausgliederung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Marketing