Suchen
Orte:
A B C D E F G ... H I J K L M N
O P Q R S T U V W X Y Z

Rex Grundstücksgesellschaft mbH

Immobilien, Fremdobjekte, Immobilienentwicklungs..., Vermittlungsprozess, Hausverwaltungs, Eigentümergemeinschaften
Adresse / Anfahrt
Kirchwender Straße 14
30175 Hannover
Kontakt
2 Ansprechpartner/Personen
Formell
3x HR-Bekanntmachungen:

2017-09-07:
Bestellt als Geschäftsführer: Rex, Anna-Lena, Hannover, *29.03.1989, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Personenbezogene Daten ergänzt, nun: Geschäftsführer: Rex, Jürgen, Hannover, *20.05.1952, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2020-10-21:
Die Gesellschafterversammlung hat am 26.08.2020 beschlossen, das Stammkapital (50.000,00 DEM) auf Euro umzustellen, es von dann EUR 25.564,59 um EUR 35,41 auf EUR 25.600,00 zu erhöhen und den Gesellschaftsvertrag in § 5 (Stammkapital) zu ändern. 25.600,00 EUR.

2021-07-27:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 22.06.2021 nebst Ergänzung vom 07.07.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 22.06.2021 und vom 07.07.2021 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 22.06.2021 und vom 07.07.2021 mit der Rex Immobilien Vertriebs GmbH mit Sitz in Hannover (Amtsgericht Hannover, HRB 53917) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

Marketing