2018-09-25: Gegenstand: Gegenstand der Partnerschaft sind die für Rechtsanwälte gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten gemäß § 2 PartGG in Verbindung mit den berufsrechtlichen Bestimmungen der BRAO und der Berufsordnung für Rechtsanwälte.
Vertretungsregelung: Die Partner sind zur gemeinschaftlichen Vertretung der Gesellschaft berechtigt.
Jedem Partner kann Einzelvertretungsbefugnis und die Befugnis, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder mit sich als Vertreter Dritter abzuschließen, erteilt werden.
Partner: Freude, Christine, *09.10.1972, Perleberg, Rechtsanwältin.
Quensell, Wolf-Peter, *28.02.1961, Perleberg, Rechtsanwalt, mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten,
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen.
Rechtsform: Partnerschaft.
Die Partnerschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der RfS Rechtsanwaltsgesellschaft für Schuldenbereinigung mbH mit Sitz in Perleberg (Amtsgericht Neuruppin, HRB 11291) auf Grund des Umwandlungsbeschlusses vom 20.04.2018.
2018-12-19: Firma: Geändert, nun: RfS Quensell Rechtsanwaltspartnerschaft für Schuldenbereinigung mbB