2013-07-30: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 22.03.2002, mehrfach geändert. Die Gesellschafterversammlung vom 04.06.2013 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma und Sitz) -bisher: Ingenieurgesellschaft Umwelt- und Ressourcen Management GmbH, Amtsgericht Darmstadt HRB 33837- und damit die Änderung der Firma und die Sitzverlegung von Eppertshausen nach Ronneburg sowie die Änderung in § 2 (Gegenstand des Unternehmens) beschlossen. Geschäftsanschrift: Nordstr. 8, 63549 Ronneburg. Gegenstand: Entwicklung, Produktion und Vermarktung von innovativen Baustoffen, Werkstoffen und Systembauweisen im Bereich des gesamten Bausektors, ausführende Tätigkeit jedweder Art, die damit in Zusammenhang stehen sowie die Vergabe von Lizenzen und Unterlizenzen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Nicht mehr Geschäftsführer: Schwabel, Matthias Christian, Eppertshausen, *23.03.1967. Bestellt als Geschäftsführer: Kellermann, Oliver, Ronneburg, *29.08.1983, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2014-01-07: Die Gesellschafterversammlung vom 25.11.2013 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 25.000,00 EUR auf 50.000,00 EUR und die entsprechende Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital und Stammeinlagen) beschlossen. Neues Stammkapital: 50.000,00 EUR.
2014-02-11: Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 17.12.2013 im Wege des Formwechsels in die Rhein-Main Sonderbaustoff AKTIENGESELLSCHAFT mit Sitz in Ronneburg (Amtsgericht Hanau HRB 94698) umgewandelt. Der Formwechsel ist wirksam durch gleichzeitige Eintragung im Register des Rechtsträgers neuer Rechtsform. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.