2013-06-07: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 12.04.2013. Geschäftsanschrift: Kruppstraße 82-100, 45145 Essen. Gegenstand: Die Durchführung von Projekten in der Informationstechnik, sowie alle damit verbundener Beratungs-, Betriebs-, Wartungs- und Schulungsleistungen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Heim, Michael, Viersen, *08.01.1968, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2014-10-22: Die Gesellschafterversammlung hat am 06.10.2014 beschlossen, die Firma und entsprechend den Gesellschaftsvertrag in § 1 Ziffer 2 (Rechtsform/Firma/Sitz) zu ändern. Neue Firma: Rhein-Ruhr-Informatik GmbH. Nach Änderung lautet nunmehr die Geschäftsanschrift: Alexanderstr. 50, 45472 Mülheim an der Ruhr.
2020-08-27: Nach Wohnortänderung nunmehr Geschäftsführer: Heim, Michael, Essen, *08.01.1968, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Bestellt zum Geschäftsführer: Dr. Szinovatz, Andreas, Berlin, *12.04.1971, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2021-03-05: Die Gesellschafterversammlung vom 12.01.2021 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 beschlossen.
2021-06-29: Die Gesellschafterversammlung hat am 25.05.2021 beschlossen, den Gesellschaftsvertrag insgesamt neu zu fassen.
2021-10-26: Die SE Strategies & Engineering GmbH mit Sitz in Essen, (Amtsgericht Essen, HRB 30077) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 27.09.2021 und der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften vom selben Tag mit der Gesellschaft durch Übertragung ihres Vermögens als Ganzes auf diese verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.