2007-06-28: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 23.05.2007. Gegenstand: a) die Förderung von Bildung und Erziehung junger Menschen und Erwachsener durch ergänzende pädagogische Maßnahmen im Bereich der Jugendförderung und der Jugendhilfe insbesondere im Bereich der Prävention, Integration und gesellschaftlicher Teilhabe, b) die Förderung der Völkerverständigung, c) die selbstlose Unterstützung junger Menschen und Erwachsener im Bereich von lit. a), soweit diese bedürftig im Sinne von § 53 AO sind. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Bex, Christoph, Köln, *15.11.1960, einzelvertretungsberechtigt.
2011-02-18: Die Gesellschafterversammlung vom 16.12.2010 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Abs. (1) (Firma und Sitz), § 2 Abs. (5) (Gesellschaftszwecke), § 3 Abs. (3) (Steuerbegünstigung und Gemeinnützigkeit), § 9 (Abfindung ausscheidender Gesellschafter), § 19 (Vermögensanfall) beschlossen. Neue Firma: RheinFlanke gemeinnützige GmbH. Änderung zur Geschäftsanschrift: Koehlhoffstr. 2a, 50676 Köln. Bestellt als Geschäftsführer: Koerber, Sebastian, Köln, *14.07.1959, einzelvertretungsberechtigt.
2013-02-27: Die Gesellschafterversammlung vom 06.02.2013 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 10 (Gesellschaftsorgane), § 15 (Freiwillig beratendes Kuratorium) beschlossen. § 15 a (Zusammensetzung, Mitgliedschaft, Aufgaben und Befugnisse des Aufsichtsrats), § 15 b (Innere Ordnung, Beschlussfassung), § 15 c (Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder), § 15 d (Haftung der Aufsichtsratsmitglieder, Vermögensschadenshaftpflichtversicherung) sind neu eingefügt worden. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Eine Liste der Aufsichtsratsmitglieder wurde eingereicht.
2017-02-03: Die Gesellschafterversammlung hat am 30.01.2017 beschlossen, den Gegenstand des Unternehmens und entsprechend den Gesellschaftsvertrag in § 2 zu ändern. Ferner wurde § 11 (Geschäftsführung und Vertretung) des Gesellschaftsvertrages geändert. Der Gesellschaftsvertrag ist insgesamt neu gefasst worden. Neuer Unternehmensgegenstand: (1) Zwecke der Gesellschaft sind: a) die Förderung der Jugend gemäß § 52 Nr. 4 AO, b) die Förderung der Völkerverständigung gemäß § 52 Nr. 13 AO, c) die selbstlose Unterstützung junger Menschen und Erwachsener im Bereich von lit. a), soweit diese bedürflig im Sinne von § 53 AO sind. (2) Die Zwecke der Gesellschaft werden insbesondere verwirklicht durch: a) die Förderung von Bildung und Erziehung junger Menschen und Erwachsener durch ergänzende pädagogische Maßnahmen im Bereich der Jugendförderung und der Jugendhilfe insbesondere im Bereich der Prävention, Integration und gesellschaftlicher Teilhabe, b) die Förderung erfolgt inklusiv, die Angebote der Gesellschaft stehen daher allen jungen Menschen offen. Im Sinne eines ganzheitlichen Inklusionsbegriffs gilt dies auch für Menschen mit körperlichen, seelischen und geistigen Behinderungen, sowie für Menschen mit Sinnes- oder Lernbehinderungen, c) eine barrierearme Gestaltung der vorgenannten Projekte und Angebote, d) die Förderung von Maßnahmen und Angeboten im Kanon des SGB II und SGB VIII, die insbesondere die Förderung und Hilfe für junge Menschen im Blick haben, e) die Initiierung, Entwicklung und operative Umsetzung, Begleitung bei der Organisation von integrativen und präventiven insbesondere (Sport-)Projekten und Angeboten in den Stadtteilen insbesondere mit erhöhtem Bedarf an Förderung; f) das Angebot von Schulsozialarbeit als Handlungsfeld der Jugendhilfe unter Berücksichtigung der Sportpädagogik, auch als Projektträger im Rahmen des offenen Ganztags. Ebenso führt die Gesellschaft an allen Schulformen Projekte an, die insbesondere das soziale Lernen im Blickfeld haben, g) die Entwicklung und Umsetzung von Angeboten der zertifizierten Weiterbildung und Qualifizierung von jungen Menschen und Erwachsenen, die der beruflichen und sozialen Integration dienen, h) Entwicklung weiterführender Programme zur Erleichterung des Übergangs von Schule zu Ausbildung und zur Stärkung berufsspezifischer Kompetenzen, i) nationale und internationale Veranstaltungen Projekte und Angebote, die der Integration und dem internationalen Austausch dienen, j) die Förderung des interkulturellen Lernens für junge Menschen auf der Grundlage eines europäischen Leitbildes soll zur Realisierung bilateraler Projekte für junge Menschen aktiv beigetragen werden. Zu diesem Zweck wird die Beteiligung und Zusammenarbeit mit anderen Institutionen und Trägern auch im Ausland gesucht.