2006-11-02: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 20.06.2006. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Gesellschaftszweck ist die Förderung von Wissenschaft und Forschung, die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe. Die Rheinische Fachhochschule Köln gGmbH verfolgt diesen Zweck durch eigene Tätigkeiten und Projekte und durch Zusammenarbeit mit der "Rheinische Stiftung für Bildung Wissenschaft und berufliche Integration". Der Gesellschaftszweck wird insbesondere verwirklicht durch: - die Förderung der kaufmännischen, naturwissenschaftlichen und technischen beruflichen Bildung, - die berufliche Umschulung und die berufliche Rehabilitation, - die Förderung der Wissenschaft und Technik in Forschung und Lehre; - die Förderung der Schulen in freier Trägerschaft durch Zuwendung (Mittel) zur Deckung der gesetzlich geforderten Eigenleistung (Zuwendungen Dritter) bzw. nicht aus Landesmitteln bezuschußbarer schulischer Aufwendungen, - die Förderung sozialschwacher und begabter Bildungwilliger durch die Vergabe von Stipendien, Beihilfen und zinslosen Darlehen, - die Vertiefung der Beziehung zwischen Praxis, Lehre und Wissenschaft, - die Durchführung von Tagungen, Seminaren und Lehrgängen, - die Unterhaltung einer Fachhochschule und eines Weiterbildungszentrums. Einkünfte und Vermögen dürfen nur zu diesen gemeinnützigen Zwecken verwendet werden. Empfänger der Zuwendungen (Mittel) der Gesellschaft sollen in erster Linie die als gemeinnützig anerkannten Einrichtungen und Organisationen der Berufsbildung, Wissenschaft und Schulen bzw. Hochschulen sein. 25.000,00 EUR. Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Jeder Geschäftsfüher ist allein zur Vertretung der Gesellschaft berechtigt. Jeder Geschäftsführer ist befugt im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Geschäftsführer: Päffgen, Dieter, Köln, *27.10.1952; Prof. Schinke, Johannes Emanuel, Pulheim, *11.07.1933. Die Gesellschaft ist dadurch entstanden, dass der bisher im Vereinsregister Köln unter VR 4104 eingetragene Rheinische Fachhochschule e.V. Köln gemäß Umwandlungsbeschluss vom 20.06.2006 in die neue GmbH umgewandelt worden ist. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2009-06-10: Geschäftsanschrift: Vogelsanger Str. 295, 50825 Köln.
2011-07-12: Nicht mehr Geschäftsführer: Prof. Schinke, Johannes Emanuel, Pulheim, *11.07.1933.
2013-10-28: Bestellt als Geschäftsführer: Dr. Wortmann, Martin, Pulheim, *31.03.1954.
2015-03-09: Nicht mehr Geschäftsführer: Päffgen, Dieter.
2016-05-13: Bestellt als Geschäftsführer: Eggert, Thore, Bergisch Gladbach, *21.02.1978.
2020-06-17: Bestellt als Geschäftsführer: George, Stephan, Hürth, *06.01.1968.
2020-07-16: Nicht mehr Geschäftsführer: Eggert, Thore, Bergisch Gladbach, *21.02.1978.
2021-02-10: Bestellt als Geschäftsführer: Topp, Martin, Ratingen, *07.05.1976.
2021-02-17: Nicht mehr Geschäftsführer: George, Stephan, Hürth, *06.01.1968; Prof. Dr. Wortmann, Martin, Pulheim, *31.03.1954.
2022-04-04: Die Gesellschafterversammlung vom 10.03.2022 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 beschlossen. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Gesellschaftszweck ist die Förderung von Wissenschaft und Forschung, die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe. Die Rheinische Fachhochschule Köln gGmbH verfolgt diesen Zweck durch eigene Tätigkeiten und Projekte und durch Zusammenarbeit mit der "Rheinische Stiftung für Bildung Wissenschaft und berufliche Integration". Der Gesellschaftszweck wird insbesondere verwirklicht durch: - die Förderung der kaufmännischen, naturwissenschaftlichen und technischen beruflichen Bildung, - die berufliche Umschulung und die berufliche Rehabilitation, - die Förderung der Wissenschaft und Technik in Forschung und Lehre; - die Förderung der Schulen in freier Trägerschaft durch Zuwendung (Mittel) zur Deckung der gesetzlich geforderten Eigenleistung (Zuwendungen Dritter) bzw. nicht aus Landesmitteln bezuschußbarer schulischer Aufwendungen, - die Förderung sozialschwacher und begabter Bildungwilliger durch die Vergabe von Stipendien, Beihilfen und zinslosen Darlehen, - die Vertiefung der Beziehung zwischen Praxis, Lehre und Wissenschaft, - die Durchführung von Tagungen, Seminaren und Lehrgängen, - die Unterhaltung einer Fachhochschule und eines Weiterbildungszentrums. Einkünfte und Vermögen dürfen nur zu diesen gemeinnützigen Zwecken verwendet werden. Empfänger der Zuwendungen (Mittel) der Gesellschaft sollen in erster Linie die als gemeinnützig anerkannten Einrichtungen und Organisationen der Berufsbildung, Wissenschaft und Schulen bzw. Hochschulen sein. Die Satzungszwecke werden auch verwirklicht durch das planmäßige Zusammenwirken im Sinne des § 57 Abs. 3 AO mit der Rheinischen Stiftung für Bildung. Die Gesellschaft bezieht in diesem Kontext Leistungen der Rheinischen Stiftung für Bildung, die bei der unmittelbaren Erfüllung der steuerbegünstigten Zwecke unterstützen und die Erreichung dieser Zwecke fördern. Dazu gehören insbesondere: - Leistungen der konzeptionellen Betreuung und Beratung bei der Durchführung der steuerbegünstigten Tätigkeiten und Projekten der Gesellschaft, - Verwaltungsdienstleistungen zur Entlastung der Gesellschaft und zur Unterstützung einer effizienten Verwaltung, - Anmietung von Räumlichkeiten (einschließlich der damit verbundenen Nebenleistungen sowie Instandsetzung und Instandhaltung der Immobilien) zur Nutzung für die in § 2 dargestellten steuerbegünstigten Zwecke. Der Leistungsbezug erfolgt im engen und planmäßigen Zusammenwirken mit der Rheinischen Stiftung für Bildung.