2007-08-13: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 03.05.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 03.05.2007 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 03.05.2007 mit der Andernacher Lavakontor Verwaltungsgesellschaft mbH mit Sitz in Sinzig (Amtsgericht Koblenz HRB 14243) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2007-08-15: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 03.05.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 03.05.2007 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 03.05.2007 mit der Andernacher Lavakontor Verwaltungsgesellschaft mbH mit Sitz in Sinzig (Amtsgericht Koblenz HRB 14243) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2016-09-14: Nach Firmenänderung weiterhin Persönlich haftender Gesellschafter: Werhahn & Nauen SE & Co. OHG, Neuss , von der Vertretung ausgeschlossen.
2019-04-18: Aufgrund Verschmelzung auf die Horst & Jüssen Verwaltungs-GmbH & Co. KG mit Sitz in Köln ausgeschieden als Persönlich haftender Gesellschafter: Rheinische Provinzial-Basaltwerke Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Bornheim-Hersel . Nach Sitzverlegung weiterhin Persönlich haftender Gesellschafter: Horst & Jüssen Verwaltungsgesellschaft mbH & Co. KG, Köln (Amtsgericht Köln HRA 31862), von der Vertretung ausgeschlossen.