Suchen
Orte:
A B C D E F G ... H I J K L M N
O P Q R S T U V W X Y Z

Richard Wirth Gebäudereinigung GmbH & Co. KG

Reinigungsdienst, Dazu gehören Notwendige, Echt..., Betrieb der Seite, Komforteinstellungen, Statistikzwecken, Sauber
Adresse / Anfahrt
Im Wellengewann 2
69123 Heidelberg
Kontakt
8 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 8 Mitarbeiter
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2017-03-03:
(Die Übernahme von Dienstleistungen in den Bereichen Unterhalts-, Glas-, Sonder- und Baureinigung, die Übernahme von Hausmeisterdiensten, Konferenz- und Gästeservice-Leistungen, Kontrolle und Wartung von technischen Anlagen, Lieferung von Hygieneartikeln, Abfallmanagement.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Im Wellengewann 2, 69123 Heidelberg. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Persönlich haftender Gesellschafter: Willnauer Gebäudedienste Verwaltungs-GmbH, Heidelberg (Amtsgericht Mannheim HRB 727166).

2017-04-21:
Firma geändert; nun: Richard Wirth Gebäudereinigung GmbH & Co. KG. Der Einzelkaufmann Horst Dieter Willnauer, *04.09.1966, Heidelberg hat als Inhaber der Firma "Richard Wirth e.K., Gebäudereinigung Inhaber Horst D. Willnauer", Heidelberg das von ihm betriebene Unternehmen im Wege der Ausgliederung nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 13.04.2017 und des Versammlungsbeschlusses vom 13.04.2017 auf die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) übertragen (Ausgliederung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Gesamtprokura gemeinsam mit einem anderen Prokuristen: Altmann, Roman, geb. Hadrawa, St. Leon-Rot, *27.04.1978; Kolb, Stefan, Mühlhausen, *29.05.1974. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Marketing