2005-01-21: Die Gesellschafterversammlung vom 14.01.2005 hat die Umstellung auf Euro und die Erhöhung des Stammkapitals um 1.935,41 EUR auf 27.500,-- EUR und die Neufassung der Satzung beschlossen. Dabei wurde geändert: §§ 2 (Gegenstand des Unternehmens), 3 (Dauer der Gesellschaft und Geschäftjahr), 4 (Stammkapital) und 6 (Vertretung). Neuer Gegenstand: Orthopädieschuhtechnik einschließlich Reparaturen, Orthopädietechnik, Rehabilitationstechnik, Stomabetreuung, häusliche Krankenpflege, medizinische Fußpflege, Medizintechnik, Sanitätshaus und Schuhhandel. Ausgeschieden Geschäftsführer: Riedel, Richard sen., Orthopädieschuhmachermeister, Nürnberg. Einzelprokura: Riedel, Ute, Nürnberg, *29.03.1961.
2006-08-11: Ausgeschieden: Geschäftsführer: Riedel, Richard jun., Kaufmann, Nürnberg, OT Kraftshof; Riedel, Joachim, Orthopädieschuhmachermeister, Nürnberg.
2012-10-19: Die Gesellschafterversammlung vom 27.09.2012 hat die Änderung des § 1 (Firma) der Satzung beschlossen. Neue Firma: Riedel & Pfeuffer GmbH Haus der Gesundheit. Errichtet: Zweigniederlassung/en mit abweichender Firma: Orthopädie-Technik Sanitätshaus Heinrich Reus Zweigniederlassung der Riedel & Pfeuffer GmbH Haus der Gesundheit, Nürnberg, 91054 Erlangen, Geschäftsanschrift: Hauptstraße 68, 91054 Erlangen. Die Pfeuffer & Co GmbH mit dem Sitz in Nürnberg (Amtsgericht Nürnberg HRB 7557) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 27.09.2012 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.