2007-11-28: RC Riedel Communications GmbH & Co. KG, Wuppertal (Uellendahler Str. 353, 42109 Wuppertal, Die Entwicklung, Herstellung sowie der Handel und Service von Kommunikationselektronik.). Kommanditgesellschaft. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: Riedel Communications GmbH, Wuppertal (Amtsgericht Wuppertal HRB 17038).
2007-12-28: Nach Änderung des Firmennamens nunmehr: Neue Firma: Riedel Communications GmbH & Co. KG. nunmehr Persönlich haftender Gesellschafter: Riedel Communications International GmbH, Wuppertal (Wuppertal HRB 17038).
2008-07-17: Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 11.07.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 11.07.2008 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 11.07.2008 das Vermögen der Riedel Funk- und Intercomtechnik, Thomas Riedel e.K. mit Sitz in Wuppertal (Amtsgericht Wuppertal, HRA 16838) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung ist mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 16.07.2008 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2010-12-23: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 09.12.2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 09.12.2010 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 09.12.2010 mit der Media Numerics GmbH mit Sitz in Wuppertal (Amtsgericht Wuppertal, HRB 21385) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2019-06-19: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 22.05.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 22.05.2019 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 22.05.2019 mit der DECA CARD Engineering GmbH mit Sitz in Ratingen (Amtsgericht Düsseldorf, HRB 43338) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.