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Riedle Heiztech & Bäderwelten GmbH

Erneuerbare Energiequellen & Umwelt, Heizung/Bäderbau, Heizungsbau und Badplanung..., Blankenloch
Adresse / Anfahrt
Am Hasenbiel 29
76297 Stutensee
Kontakt
8 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 8 Mitarbeiter
Formell
HR-Bekanntmachungen:

2019-08-30:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 23.08.2019. Geschäftsanschrift: Am Hasenbiel 29, 76297 Stutensee. Gegenstand: Der Handel mit Heizungs-, Sanitär-, Bad-, Lüftungs- und Kältetechnik sowie die Durchführung von sämtlichen Werk- und Dienstleistungen aus diesem Bereich. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Riedle, Markus, Stutensee, *03.03.1969, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist entstanden infolge Ausgliederung des von dem Einzelkaufmann Riedle, Markus, Stutensee, *03.03.1969 als Inhaber der Firma "Riedle Heiztech e. K.", Stutensee (Amtsgericht Amtsgericht Mannheim HRA 708877) betriebenen Unternehmens nach Maßgabe des Spaltungsplans vom 23.08.2019. Die Ausgliederung ist mit der gleichzeitigen Eintragung der Ausgliederung im Register der Niederlassung des übertragenden Rechtsträgers wirksam geworden. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen.Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht:Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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