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Riedmüller Bau GmbH

Unternehmen, Berstlining-Verfahren, Gasanschlüsse..., Hofbelagsarbeiten, Kanalhausanschlüsse, Pressungen, Unser Aufgabengebiet, Erneuerungen, Natursteinmauern, Tiefbauarbeiten
Adresse / Anfahrt
Grantschener Straße 55
74189 Weinsberg
Kontakt
4 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 4 Mitarbeiter
Formell
6x HR-Bekanntmachungen:

2009-03-30:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 18.03.2009. Geschäftsanschrift: Grantschener Straße 55, 74189 Weinsberg. Gegenstand: Betrieb einer Bauunternehmung, insbesondere die Ausführung von Tiefbau- und Abbrucharbeiten. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Riedmüller, Oliver, Obersulm, *20.04.1970, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2009-06-02:
Einzelprokura: Riedmüller, Helene, Weinsberg, *26.02.1949.

2019-12-19:
Mit der "Riedmüller Holding GmbH", Weinsberg wurde am 07.11.2019 ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag abgeschlossen, dem die Gesellschafterversammlung am 07.11.2019 zugestimmt hat.

2021-10-11:
Prokura erloschen: Riedmüller, Helene, Weinsberg, *26.02.1949. Einzelprokura mit der Ermächtigung zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken: Riedmüller, Petra, geb. Huber, Obersulm, *28.12.1971.

2021-10-29:
Personenbezogenen Daten geändert; nun: Einzelprokura mit der Ermächtigung zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken: Riedmüller, Petra, geb. Gruber, Obersulm, *28.12.1971.

2022-01-11:
Der zwischen der Gesellschaft und der "Riedmüller Holding GmbH", Weinsberg am 07.11.2019 abgeschlossene Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag ist mit Wirkung zum 31.12.2021 beendet. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht:Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrages in das Handelsregister nach § 10 HGB als bekanntgemacht gilt, ist vom anderen Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung zu diesem Zweck bei ihm melden.

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