2016-03-15: Firma: RiffReporter UG ; Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift: Aßmannshauser Straße 17, 14197 Berlin; Gegenstand: Dienstleistungen für Journalisten und andere kreative Berufe, insbesondere Aufbau einer Plattform zur Teamgründung, Kooperation, Sicherstellung journalistischer Qualität, Publizieren und gemeinsamem Auftreten; Stamm- bzw. Grundkapital: 5.000,00 EUR; Vertretungsregelung: Jeder Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft allein. Geschäftsführer: 1.
Krämer, Tanja, *27.12.1978, Bremen; mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Geschäftsführer: 2.
Perry, Joellen, *30.05.1974, Hamburg; mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Geschäftsführer: 3.
Schwägerl, Christian, *28.03.1968, Berlin; mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 17.11.2015 mit Änderung vom 11.03.2016 in § 19
2016-08-02: Nicht mehr Geschäftsführer: 1. Krämer, Tanja; Nicht mehr Geschäftsführer: 2. Perry, Joellen
2017-08-21: Firma: Riff freie Medien GmbH; Stamm- bzw. Grundkapital: 25.000,00 EUR; Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 01.06.2017 ist das Stammkapital um 20.000 EUR auf 25.000 EUR erhöht und der Gesellschaftsvertrag geändert in § 1 und § 3 (Stammkapital).
2017-11-20: Firma: Riff freie Medien gGmbH; Gegenstand: Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar folgende gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung: 1. Förderung von Wissenschaft und Forschung: Die Gesellschaft betreibt und unterstützt Forschung u.a. in den Bereichen Journalismus und Rolle des Journalismus im demokratischen Gemeinwesen, zum Beispiel durch ein Forschungsprojekt mit einem akademischen Träger über journalistische Nachhaltigkeit und Erlösmodelle. Gegenstand der kommunikations- und publizistikwissenschaftlichen Untersuchung ist es, wie unabhängiger Qualitätsjournalismus, der für den demokratischen Meinungsbildungsprozess unerläßlich ist, dessen traditionelle Finanzierungswege aber durch zahlreiche Faktoren am Kollabieren sind, sich auf neue Weise unabhängig und nachhaltig finanzieren kann. Ein weiteres Projekt erkundet durch Feldforschung, wie Qualitätssicherung durch Lektoren und Journalisten erfolgt. Alle Forschungsergebnisse werden zeitnahe veröffentlicht. 2. Förderung der Bildung: Die Gesellschaft führt Bildungs- und Weiterbildungsmaßnahmen für Medienschaffende im Bereich Journalismus und Medien durch oder fördert diese, zum Beispiel in Form von Weiterbildungen zur Qualitätssicherung im journalistischen Arbeitsprozess, um die Öffentlichkeit mit verläßlichen Informationen (sorgfältig recherchiert und wahrheitsgetreu wiedergegeben) zu versorgen. Die Gesellschaft führt Maßnahmen der Medienbildung durch oder fördert diese, zum Beispiel durch eine Kooperation mit staatlich geführten oder gemeinnützig organisierten Bibliotheken und Schulen zur Vermittlung journalistischer Arbeitsweisen und Themen. Dies soll erfolgen, indem Journalisten zum Beispiel in der Zentral- und Landesbibliothek Berlin und bei gemeinnützigen Bildungsträgern Vorträge halten und dadurch der Öffentlichkeit, insbesondere jungen Menschen, Grundlagen der Medienarbeit vermitteln. Die Gesellschaft ist für eine freie und demokratische Meinungsbildung auf verläßliche, fundierte und vielfältige Informationsangebote angewiesen. Die Gesellschaft fördert deshalb Recherche, Qualitätssicherung und Vermittlung von qualitativ hochwertiger journalistischer Arbeit freier Journalisten, die zur Volksbildung beiträgt und deren Themen sich auf das in § 52 Abs.2 AO beschriebene Spektrum gemeinnütziger Zwecke und verwandter Bereiche beziehen. Dies geschieht zum Beispiel durch Fellowships, Förderprogramme oder Preise. Die Allgemeinheit ist über die Vergabe der festgelegten Leistungen und die Vergaberichtlinien durch entsprechende Veröffentlichungen der Gesellschaft zu informieren, Die Gesellschaft entwickelt oder fördert technische oder auch künstlerische Hilfsmittel, mit denen Journalismus, Wissenschaft und Gesellschaft im Dienst gemeinnütziger Zwecke nachhaltig verbunden werden können, zum Beispiel OpenSource-Tools, die Experten und die Bevölkerung in den journalistischen Arbeitsprozess einbinden oder interaktive, künstlerische Medienapplikationen, und stellt diese kostenfrei öffentlich zur Verfügung. Dadurch werden die Ressourcen effizienter genutzt. Zudem dienen diese Maßnahmen auch der Medienbildung, weil Experten und Bevölkerung den medialen Arbeitsprozess miterleben. 3. Förderung des demokratischen Staatswesens: Die Gesellschaft entwickelt und fördert Maßnahmen, die der Zersetzung des Vertrauens in das demokratische Staatswesen und öffentliche Institutionen und der Zersetzung der grundgesetzlich geschützten Meinungs- und Informationsfreiheit durch "Fake News", irreführende Informationen in sozialen Medien, mediale Fehler und Falschdarstellungen entgegenwirken. Sie tut dies, indem sie sprachliche, inhaltliche und rechtliche Qualitätssicherung durch Lektoren, Faktenprüfer und Medienrechtler bei journalistischen Projekten, die sich auf Themen aus § 52 Abs.2 AO beziehen, unterstützt. Dies geschieht zum Beispiel durch Fellowships, Förderprogramme oder Preise für solche journalistischen Projekte. Die Allgemeinheit ist über die Vergabe der festgelegten Leistungen und die Vergaberichtlinien durch entsprechende Veröffentlichungen der Gesellschaft zu informieren. 4. Förderung der internationalen Gesinnung und des Völkerverständigungsgedankens: Die Gesellschaft fördert die Entwicklung einer internationalen Gesinnung und des Völkerverständigungsgedankens unter Journalisten und in der Öffentlichkeit, zum Beispiel indem sie durch Programme oder Stipendien die internationale Zusammenarbeit freier Journalisten und das mehrsprachige Publizieren fördert und zum Entstehen einer europäischen Öffentlichkeit beiträgt. Die Allgemeinheit ist über die Vergabe der festgelegten Leistungen und die Vergaberichtlinien durch entsprechende Veröffentlichungen der Gesellschaft zu informieren. (2) Die Körperschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Rechtsform: Durch Beschlüsse der Gesellschafterversammlung vom 11.08.2017; 13.09.2017 ist der Gesellschaftsvertrag geändert in § 1 (Firma) und § 2 (Gegenstand) sowie ergänzt um § 3a (Mittelverwendung) sowie weiter geändert in § 3a (Mittelverwendung), § 12 (Abfindung) und in § 14 (Jahresabschluss und Gewinnverwendung)..