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Rita Milter Häusliche Krankenpflege GmbH

Pflegedienst
Adresse / Anfahrt
Krummhörn 7-9
27639 Wurster Nordseeküste
Kontakt
4 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 4 Mitarbeiter
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2017-07-04:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 21.06.2017. Geschäftsanschrift: Krummhörn 9, 27639 Wurster Nordseeküste. Gegenstand: Die Durchführung von hauspflegerischen und hauswirtschaftlichen und sonstigen Betreuungsleistungen für hilfsbedürftige Personen nach den Rechtsgrundlagen des SGB XII, des 5 Sozialgesetzbuches und des 11 Sozialgesetzbuches (SGB XI) sowie sämtliche Leistungen, die in Zusammenhang mit dem betreuten Wohnen und der Tagespflege, teilstationär oder vollstationär, bestimmt sind. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt als Geschäftsführer: Milter, Rita, geb. Neumann, Wurster Nordseeküste, *27.03.1958; Milter, Hartmut, Wurster Nordseeküste, *07.09.1951; Milter, Michaela, Wurster Nordseeküste, *02.02.1984, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung der Gesamtheit des von dem Einzelkaufmann Milter, Rita; Wurster Nordseeküste, *27.03.1958 unter der Firma Rita Milter Häusliche Krankenpflege e.K. in Wurster Nordseeküste (AG Tostedt HRA 203326) betriebenen Unternehmens nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 21.06.2017. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers.

2017-07-04:
Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am heutigen Tage wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.