2022-07-25: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 30.03.2022 mit Änderung vom 20.05.2022. Geschäftsanschrift: Güglingstraße 66, 73529 Schwäbisch Gmünd. Gegenstand: Telekommunikationsdienstleistungen sowie Dienstleistungen in den Bereichen Informationstechnik und neue Medien für private und geschäftliche Endkunden, die Planung, der Betrieb und der Ausbau von Telekommunikationsnetzen, insbesondere Glasfasernetzen, das Angebot von Vorleistungen insbesondere in Form von Internet, VoIP und IPTV sowie die Erbringung von Dienstleistungen und anderen Leistungen für andere Anbieter von Telekommunikationsdienstleistugen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Drucklieb, Thomas, Hiddenhausen, *31.05.1965; Heynmöller, Hans-Ulrich, Köln, *12.06.1957, jeweils mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Jentzsch, Dirk, Stuttgart, *02.09.1981; Lemke, Tobias, Heiningen, *07.02.1990. Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Kommanditgesellschaft unter der Firma "ropa GmbH & Co. KG", Schwäbisch Gmünd gemäß § 190 ff. UmwG. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.