2020-09-03: (Planung, Gestaltung und Herstellung von innovativen Inneneinrichtungen mit eigener Produktion in Immenstaad am Bodensee sowie alle artverwandte und ähnliche Geschäfte. Schwerpunkte hierzu sind individuelle Hotel- und Gatronomieeinrichtungen, exklusive private Wohneinrichtungen, sowie Büroeinrichtungen, der Ausbau von Weingütern sowie die Tätigkeit als Kompletteinrichter mit der Bereitstellung der vollumfänglichen Produktpalette der Innenraumgestaltung, von Möbeln, über Beleutung, Boden- Wand und Deckengestaltung, bis hin zur Stoffbemusterung und Polsterarbeiten.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Steigwiesen 7, 88090 Immenstaad am Bodensee. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter sowie dessen jeweilige Geschäftsführer sind befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Persönlich haftender Gesellschafter: RD Verwaltungs Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Immenstaad am Bodensee (Amtsgericht Ulm HRB 740589).
2020-09-24: Der Einzelkaufmann Dauwalter, Robert, Immenstaad am Bodensee, *26.03.1961 hat als Inhaber der Firma "RD Robert Dauwalter e.K.", Immenstaad am Bodensee das von ihm betriebene Unternehmen im Wege der Ausgliederung nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 10.09.2020 und des Versammlungsbeschlusses vom 10.09.2020 auf die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) übertragen (Ausgliederung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.