2006-03-03: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 14.11.2005 mit Änderung vom 02.02.2006. Gegenstand: Die Herstellung, der Einbau und der Vertrieb von Baustoffen und Bauteilen aller Art; insbesondere für Zwecke des Akustik- und Trockenbaus. Stammkapital: 25.650,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Rocker, Wolfgang, Baubetriebsingenieur (grad), Edesheim, *08.01.1949, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Die Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen im elektronischen Bundesanzeiger.
2006-09-29: Die Gesellschafterversammlung vom 17.08.2006 hat zum Zwecke der Abspaltung die Erhöhung des Stammkapitals um 950,00 EUR und entsprechend die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital und Stammeinlagen) beschlossen. 26.600,00 EUR. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 17.08.2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 17.08.2006 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 17.08.2006 Teile des Vermögens (den Teilbetrieb Dernbach, noch eingetragen als Zweigniederlassung bei dem Amtsgericht Montabaur, HRB 1417) der Rocker GmbH mit Sitz in Edenkoben (Amtsgericht Landau in der Pfalz, HRB 1186) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung übernommen. Die Abspaltung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2006-12-22: Die Abspaltung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 22.11.2006 wirksam geworden.
2017-10-24: Bestellt als Geschäftsführer: Merfels, Volker, Großholbach, *11.10.1968, einzelvertretungsberechtigt.