2019-08-27: Firma: Rocket Enterprise Solutions GmbH; Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift: Reichsstraße 108, 14052 Berlin; Gegenstand: Die Erstellung und Vertrieb von Software. Stamm- bzw. Grundkapital: 30.000,00 EUR; Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer: 1.
Kahmann, Hanno, *08.11.1967, Falkensee; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Geschäftsführer: 2.
Schäfer, Dieter, *19.10.1984, Gratkorn/Österreich; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 04.11.2015
zuletzt geändert durch Beschluss vom 13.09.2016
Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 31.07.2019 ist der Sitz der Gesellschaft von Dallgow-Döberitz (Amtsgericht Potsdam, HRB 29360 P) nach Berlin verlegt und der Gesellschaftsvertrag geändert in § 1 (Sitz). Bemerkung: Tag der ersten Eintragung: 19.10.2016
2022-02-09: Änderung zu Nr. 1: hinsichtlich des Wohnortes; Geschäftsführer: Kahmann, Hanno, *08.11.1967, Dallgow-Döberitz; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Änderung zu Nr. 2: hinsichtlich des Wohnortes; Geschäftsführer: Schäfer, Dieter, *19.10.1984, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
2022-02-22: Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 04.02.2022 ist der Gesellschaftsvertrag neu gefasst , insbesondere geändert in § 3 .