2022-02-23: (Die Beratung (ohne Steuer- und Rechtsberatung) von Firmen für strategische Unternehmensentwicklung; die Vermittlung des Abschlusses oder der Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume, Wohnräume oder Darlehen; die Vorbereitung oder Durchführung von Bauvorhaben als Bauherr im eigenen Namen für eigene oder fremde Rechnung und die Verwendung dazu von Vermögenswerten von Erwerbern, Mietern, Pächtern oder sonstigen Nutzungsberechtigten oder von Bewerbern um Erwerbs- oder Nutzungsrechte sowie die wirtschaftliche Vorbereitung oder Durchführung von Bau-vorhaben als Baubetreuer im fremden Namen für fremde Rechnung. Gegenstand des Unternehmens sind nicht Bankgeschäfte im Sinne des § 32 Kreditwesengesetz sowie der Wertpapierhandel im Sinne des Wertpapierhandelsgesetzes; die Tätigkeit als Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Wohnimmobilienverwalter (§ 34c GewO), Versicherungsvermittler (§ 34d GewO), Finanzanlagenvermittler (§ 34f GewO), Immobiliendarlehensvermittler (§ 34i GewO).). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Norastraße 18, 90427 Nürnberg. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: Roggenhofer Consult Verwaltungs GmbH, Nürnberg (Amtsgericht Nürnberg HRB 39938), mit der Befugnis - auch für die jeweiligen Geschäftsführer -, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2022-06-15: Die Gesellschaft hat im Wege der Ausgliederung gemäß Ausgliederungsvertrag vom 05.05.2022 sowie Beschluss ihrer Gesellschafterversammlung vom 05.05.2022 und Zustimmung des Inhabers vom 05.05.2022 das unter der Firma Vermögensbetreuung Bernhard Roggenhofer e.K. mit Niederlassung in Nürnberg betriebene Unternehmen von dem Einzelkaufmann Roggenhofer, Bernhard, Nürnberg, *31.10.1961 übernommen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.