2011-12-15: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 04.11.2011. Geschäftsanschrift: Kellerberg 2, 96117 Memmelsdorf. Gegenstand des Unternehmens: Rohr- und Kanalreinigungsarbeiten sowie Rohr- und Kanalsanierung. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Ritter, Bianca, Memmelsdorf, *05.03.1984, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2012-11-02: Die Gesellschafterversammlung vom 29.08.2012 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 5.000,00 EUR zum Zwecke der Ausgliederung des von Frau Bianca Ritter, Memmelsdorf, *05.03.1984, als Inhaberin unter der Firma "Rohr-Reinigungsdienst Ritter e.K. Inhaberin Bianca Ritter" mit Sitz in Memmelsdorf OT Weichendorf (Amtsgericht Bamberg HRA 11556) betriebenen Unternehmens und die Änderung des § 3 (Stammkapital) der Satzung beschlossen. Neues Stammkapital: 30.000,00 EUR.
2012-11-08: Die Gesellschaft hat im Wege der Ausgliederung gemäß Ausgliederungsvertrag vom 29.08.2012 sowie Beschluss ihrer Gesellschafterversammlung vom 29.08.2012 und Beschluss der Inhaberin des übertragenden Unternehmens vom 29.08.2012 das Vermögen des von Frau Bianca Ritter, Memmelsdorf, *05.03.1984, als Inhaberin unter der Firma "Rohr-Reinigungsdienst Ritter e.K. Inhaberin Bianca Ritter" mit dem Sitz in Memmelsdorf OT Weichendorf (Amtsgericht Bamberg HRA 11556) betriebenen Unternehmens übernommen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.