2008-09-22: Nicht mehr Geschäftsführer: Rokossa, Christine, Melle, *19.11.1963. Bestellt als Geschäftsführer: Balgenorth, Uwe, Belm, *26.10.1960, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2009-03-23: Die Gesellschafterversammlung hat am 19.01.2009 beschlossen, das Stammkapital (DEM 50.000) auf Euro umzustellen, es von dann EUR 25.564,59 um EUR 35,41 auf EUR 25.600 zu erhöhen und den Gesellschaftsvertrag in § 3 (Stammkapital) und außerdem in § 8 (Stimmrecht) zu ändern. Geschäftsanschrift: Industriestraße 12, 49324 Melle. 25.600,00 EUR.
2010-10-11: Sitz von Amts wegen berichtigt, nun: Melle. 50.600,00 EUR. Die Gesellschafterversammlung vom 21.12.2009 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 25.000,00 EUR zum Zwecke der Verschmelzung mit der Rokossa Elektromaschinenbau GmbH Bielefeld (Amtsgericht Bielefeld HRB 37013) beschlossen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
2010-10-11: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 21.12.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 21.12.2009 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 21.12.2009 mit der Rokossa Elektromaschinenbau GmbH mit Sitz in Bielefeld (Amtsgericht Bielefeld HRB 37103) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
2016-09-08: Nicht mehr Geschäftsführer: Balgenorth, Uwe, Belm, *26.10.1960.