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Rolli-Pet Deutschland GmbH

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2006-04-25:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 28.02.2006. Gegenstand: Gegenstand des Unternehmens ist die Produktion von und der Handel mit Kleintierfutter und Accessoires für Kleintiere. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam vertreten. Geschäftsführer: Blaser, Albert, Langenthal / Schweiz, *09.05.1955; Ruprecht, Gerald, Linz / Östereich, *04.06.1967, jeweils vertretungsberechtigt gemeinsam mit einem anderen Geschäftsführer oder einem Prokuristen mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2017-01-09:
Bestellt als Geschäftsführer: Dr. Böhlen, Rätus, Langenthal / Schweiz, *03.11.1967, vertretungsberechtigt gemeinsam mit einem anderen Geschäftsführer oder einem Prokuristen mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2022-03-21:
Die Gesellschaft wird durch den/die Liquidator/en vertreten. nunmehr Liquidator: Blaser, Albert, Langenthal / Schweiz, *09.05.1955; Dr. Böhlen, Rätus, Langenthal / Schweiz, *03.11.1967; Ruprecht, Gerald, Linz / Östereich, *04.06.1967. Durch rechtskräftigen Beschluss des Amtsgerichts Münster vom 21.02.2022 ist die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft mangels Masse abgelehnt. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.

2022-04-01:
Das Registergericht beabsichtigt, die im Handelsregister eingetragene Gesellschaft gemäß § 394 Absatz 1 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen zu löschen. Gegen diese Verfügung kann Widerspruch eingelegt werden. Die Frist zur Erhebung eines Widerspruchs gegen die beabsichtigte Löschung von Amts wegen ist auf einen Monat festgesetzt. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diese Verfügung können Sie Widerspruch einlegen. Der Widerspruch ist bei dem Amtsgericht Münster, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Der Widerspruch kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes abgegeben werden. Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.Der Widerspruch muss spätestens innerhalb der gesetzten Frist bei dem Amtsgericht Münster eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn der Widerspruch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Veröffentlichung. Fällt das Ende der Frist auf einen Sonntag, einen allgemeinen Feiertag oder Sonnabend, so endet die Frist mit Ablauf des nächsten Werktages.Der Widerspruch muss die Bezeichnung der angefochtenen Verfügung sowie die Erklärung enthalten, dass Widerspruch gegen diese Verfügung eingelegt wird. Er ist zu unterzeichnen und soll begründet werden.