2006-08-31: Die Gesellschafterversammlung vom 18.08.2006 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 100,00 EUR zum Zweck der unten beschriebenen Verschmelzung und die Änderung des § 5 (Stammkapital) der Satzung beschlossen. Neues Stammkapital: 25.100,00 EUR. Die ROTA Werkzeugschleifservice GmbH mit dem Sitz in Roggenburg (Amtsgericht Memmingen HRB 6395) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 18.08.2006 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.