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Rosebrock & Sommer Beteiligungs GmbH

Logistik & Zulieferung, Komandytowa Oddział, Spółka Komandytowa..., Spółka Komandytowa Oddział, Wał Miedzeszyński, Umzugsgüter, Umzugsplanung, Halteverbotszone, beschränkter
Adresse / Anfahrt
Albert-Bote-Straße 11
28197 Bremen
Kontakt
1 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 11 Mitarbeiter
Formell
8x HR-Bekanntmachungen:

2007-05-25:
Vorstand: Nicht mehr Geschäftsführer: 2. Ventzke, Thomas..

2008-10-31:
Geschäftsführer:; 4. Sommer, Martin, *14.10.1974, Bremen; mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, wenn er alleiniger Geschäftsführer ist.

2009-03-12:
Vorstand: Geschäftsführer: 3. Weber, Heinz, *23.12.1963, Loxstedt, mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten, mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen..

2010-01-22:
Geschäftsanschrift: Albert-Bote-Straße 11, 28197 Bremen. Änderung zu Nr. 2: Geschäftsführer: Oetting, Dorothea; mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen. Änderung zu Nr. 3: Geschäftsführer: Weichert, Ulrich; mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen. Änderung zu Nr. 4: Geschäftsführer: Sommer, Martin; mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen..

2010-08-24:
Rechtsverhaeltnis: Die Verschmelzung ist mit der am 06.08.2010 erfolgten Eintragung (Amtsgericht Bremerhaven, HRB 5328 BHV) in das Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers wirksam geworden. Die Firma ist erloschen..

2010-08-24:
Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 27.07.2010 und des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom selben Tage durch Übertragung ihres Vermögens als Ganzes unter Auflösung ohne Abwicklung auf die GROTELÜSCHEN & WEBER AG mit Sitz in Bremerhaven (Amtsgericht Bremerhaven, HRB 5328 BHV) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung in das Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam.Nicht eingetragen; Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn die binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird..

2013-09-27:
Nicht mehr Geschäftsführer: Oetting, Dorothea.

2019-04-12:
Nicht mehr Geschäftsführer: Weichert, Ulrich

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