2005-12-09: Partnerschaft. Gegenstand der Partnerschaft: die für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften bzw. Steuerberatungsgesellschaften gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten gemäß §§ 2 in Verbindung mit 43 a Abs. 4 WPO bzw. gemäß §§ 1 i.V.m. 3 StBerG. Handels- und Bankgeschäfte sowie gewerblicheTätigkeiten sind ausgeschlossen. Jeweils zwei Partner vertreten gemeinsam. Partner: Dipl.- Betriebswirt (FH) Waha, Matthias, Steuerberater, Bayreuth, *11.07.1964. Partner: Dr. Rosenschon, Jürgen, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Rechtsanwalt, Bayreuth, *04.06.1949, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Partnerschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Partner: Dipl.-Kaufmann Stiefler, Ottmar, Steuerberater, Pegnitz, *28.06.1964, einzelvertretungsberechtigt. Entstanden durch Abspaltung aus dem Unternehmen Oberfränkische Revisions- und Treuhandgesellschaft mbH Steuerberatungsgesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, mit dem Sitz in Bayreuth (Amtsgericht Bayreuth HRB 331). Die Abspaltung wird erst wirksammit Eintragung im Register des übertragenden Rechtsträgers. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2005-12-09: Die Abspaltung wurde am 07.12.2005 im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers eingetragen (siehe Amtsgericht Bayreuth HRB 331).
2021-12-24: Die Partnerschaft hat im Wege der Abspaltung gemäß Spaltungsplan vom 17.11.2021 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen von den selben Tagen Teile des Vermögens (Teilbetrieb Steuerberatung) auf die Rosenschon Partnerschaft mbB Steuerberater . Rechtsanwälte . Wirtschaftsprüfer mit dem Sitz in Bayreuth (Amtsgericht Bayreuth PR 59) übertragen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.