2017-07-04: Partnerschaft. Gegenstand der Partnerschaft: Die geschäftsmäßige Berufsausübung als Steuerberater im Rahmen des berufsrechtlich zulässigen Umfangs.Tätigkeiten, die mit dem Beruf des Steuerberaters nicht vereinbar sind, insbesondere gewerbliche Tätigkeiten i.S.v. §§ 57 Abs. 4 Nr. 1 StBerG wie z.B. Handels- und Bankgeschäfte, sind ausgeschlossen. Jeder Partner vertritt einzeln. Jeder Partner ist befugt, im Namen der Partnerschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Partner: Dipl.-Kfm. Rosiwal, Norbert, Steuerberater, Bamberg, *10.07.1967; Steck, Andreas, Steuerberater, Bamberg, *08.07.1986.