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Rospeg M & K GmbH

Datenverarbeitung, Umzüge und Kurierfahrten, Kurierdienst..., Umzugshelfer, LKW-Fahrer, Möbeltransport
Adresse / Anfahrt
Schaumbergstraße 3
95032 Hof
Kontakt
2 Ansprechpartner/Personen
Formell
5x HR-Bekanntmachungen:

2008-01-25:
Prokura erloschen: Feilner, Klaus, Hof.

2012-01-09:
Ausgeschieden: Geschäftsführer: Maier, Herbert, Döhlau, *21.02.1941. Bestellt: Geschäftsführer: Brittling, Marcus, Hof, *04.12.1966, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2015-08-14:
Die Gesellschafterversammlung vom 04.08.2015 hat die Umstellung des Stammkapitals auf Euro sowie gleichzeitig eine Erhöhung des Stammkapitals um 24.435,41 EUR zur Durchführung der Verschmelzung mit der M & K Kurierdienst GmbH mit dem Sitz in Hof und die Änderung des § 3 (Stammkapital) der Satzung beschlossen. Neues Stammkapital: 50.000,00 EUR.

2015-08-15:
Die Gesellschafterversammlung vom 04.08.2015 hat die Satzung neu gefasst. Dabei wurde insbesondere geändert: Firma, Gegenstand. Neue Firma: Rospeg M & K GmbH. Neuer Sitz: Hof. Neuer Unternehmensgegenstand: Der Betrieb eines Möbeltransportgeschäftes, die Beförderung von Umzugsgut und dessen Lagerung sowie die Durchführung von Speditionsgeschäften. Die Übernahme von Verwaltungen jeglicher Art. Logistische Dienstleistungen, insbesondere der Betrieb eines Kurierdienstes. Die M & K Kurierdienst GmbH mit dem Sitz in Hof (Amtsgericht Hof HRB 4426) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 04.08.2015 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2019-10-16:
Einzelprokura: Brittling, Katja, Hof, *12.07.1973.