2008-04-23: Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Herbst, Anja, München, *10.07.1979.
2009-05-13: Geschäftsanschrift: Thomas-Wimmer-Ring 9, 80539 München. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Austin, Grit, München, *26.11.1976.
2016-05-20: Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Stickdorn, Klaus-Uwe, Beckingen-Honzrath, *13.06.1956.
2016-12-16: Bestellt: Geschäftsführer: Schuon, Thomas Christian, München, *12.09.1972.
2019-03-19: Vertretungsbefugnis geändert, nun: Geschäftsführer: Schuon, Thomas Christian, München, *12.09.1972, einzelvertretungsberechtigt. Personendaten von Amts wegen berichtigt und ergänzt (Geburtsdatum): Geschäftsführer: Seidl, Rudolf, München, *20.05.1949, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Koprivica, Jelena, München, *21.05.1980; Schönthaler, Michael, München, *03.07.1982.
2019-05-17: Die Gesellschafterversammlung vom 10.04.2019 hat die Umstellung des Stammkapitals auf Euro sowie gleichzeitig eine Erhöhung des Stammkapitals um 4.435,41 EUR und die Neufassung der Satzung beschlossen. Dabei wurde geändert: Stammkapital. Neues Stammkapital: 30.000,00 EUR.
2019-08-01: Die ROTA AUDIT GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit dem Sitz in München und die ROTA GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit dem Sitz in München (Amtsgericht München HRB 229877) sind auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 16.07.2019 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.