2014-03-05: (Die Durchführung der Beförderung von Personen und Sachen aller Art.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Haingraben 4, 65779 Kelkheim (Taunus). Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftende Gesellschafterin: Rothe, Caroline, Kelkheim (Taunus), *04.01.1964.
2014-05-23: Die Gesellschaft hat als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 08.05.2014 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag Teile des Vermögens der Carolin Rothe Personenbeförderungsservice e.K. mit Niederlassung in Kelkheim (Amtsgericht Königstein im Taunus, HRA 3561) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2014-05-27: Die Ausgliederung ist mit Eintragung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers am 23.05.2014 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2014-12-19: Neue Firma: Rothe Beförderungsdienste GmbH & Co. KG. Ausgeschieden als Persönlich haftende Gesellschafterin: Rothe, Caroline, Kelkheim (Taunus), *04.01.1964. Persönlich haftender Gesellschafter: Rothe Beförderungsservice & Verwaltung GmbH, Kelkheim (Taunus) (Amtsgericht Königstein im Taunus 80 AR 327/14).
2015-01-05: Personenbezogene Daten von Amts wegen berichtigt, nun: Persönlich haftender Gesellschafter: Rothe Beförderungsservice & Verwaltung GmbH, Kelkheim (Taunus) (Amtsgericht Königstein im Taunus HRB 8952).
2019-06-18: Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 29.05.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Rothe Beförderungsservice & Verwaltung GmbH, künftig: Rothe Beförderungsdienste GmbH mit Sitz in Kelkheim (Amtsgericht Königstein im Taunus, HRB 8952) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2019-06-19: Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Rothe Beförderunsservice & Verwaltung GmbH (jetzt: Rothe Beförderungsdienste GmbH) am 19.06.2019 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.