2014-12-17: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 09.10.2014. Geschäftsanschrift: Haingraben 4, 65779 Kelkheim (Taunus). Gegenstand: Der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen an Handelsgesellschaften sowie die Übernahme der persönlichen Haftung und Geschäftsführung bei diesen, insbesondere die Beteiligung als persönlich haftende geschäftsführende Gesellschafterin an der Rothe Beförderungsdienste GmbH & Co. KG in 65779 Kelkheim. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführerin: Rothe, Caroline, Kelkheim (Taunus), *04.01.1964, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Geschäftsführer: Falk von Salm zu Salm Greis, Patrick Joachim, Kelkheim (Taunus), *17.05.1973, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2015-12-10: Die Gesellschafterversammlung vom 03.12.2015 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma, Sitz, Geschäftsjahr) beschlossen.
2019-06-19: Die Gesellschafterversammlung vom 29.05.2019 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 1 (Firma), 2 (Gegenstand des Unternehmens) sowie 6 (Veräußerung und Vererbung von Geschäftsanteilen) beschlossen. Neue Firma: Rothe Beförderungsdienste GmbH. Neuer Gegenstand: Zweck der Gesellschaft ist die Durchführung der Beförderung von Personen und Sachen aller Art. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 29.05.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Rothe Beförderungsdienste GmbH & Co. KG mit dem Sitz in Kelkheim (Amtsgericht Königstein im Taunus, HRA 3594) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.