2020-12-15: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 01.12.2020. Geschäftsanschrift: Mittelstraße 14, 06712 Kretzschau. Gegenstand des Unternehmens: Gas-, Wasser-, Heizungs- und Lüftungsinstallation sowie der Verkauf von Heizungs- und Sanitärtechnik. Stammkapital: 50.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt: Geschäftsführer: Rothermann, Dirk, Haverlah, *04.10.1966; Rothermann, Jens, Kretzschau, *20.09.1967, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2021-06-02: Die Gesellschafterversammlung vom 28.04.2021 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 1.000,00 EUR auf 51.000,00 EUR zum Zwecke der Aufnahme im Wege der Ausgliederung des unter der Firma Gerda Rothermann Heizungs- und Sanitärtechnik e. Kfr. geführten Unternehmens mit dem Sitz in Kretzschau aus dem Vermögen der Frau Gerda Rothermann und die Änderung des § 4 (Stammkapital) der Satzung beschlossen. 51.000,00 EUR. Die Gesellschaft hat im Wege der Ausgliederung gemäß Ausgliederungsvertrag vom 28.04.2021 sowie Beschluss ihrer Gesellschafterversammlung und Zustimmung der eingetragenen Kauffrau vom 28.04.2021 Teile des Vermögens aus dem Vermögen der Frau Gerda Rothermann nämlich das unter der Firma Gerda Rothermann Heizungs- und Sanitärtechnik e.Kfr geführte Unternehmen mit dem Sitz in Kretzschau übernommen. Die Ausgliederung ist am 02.06.2021 im Register des übertragenden Rechtsträgers eingetragen worden. Nicht eingetragen:Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger, ist wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung nach §§125, 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Diese Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.