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Rothkegel Licht GmbH

Beleuchtungsgeschäft, Glasrestaurierung, Heuchelhof-Rottenbauer..., Glasgestaltung, Leuchtentechnik, Glaswerkstätte, Bereiche Leuchtenmanufaktur, Gewerbegebiet, GLR
Adresse / Anfahrt
Huberstraße 2a
97084 Würzburg
Kontakt
1 Ansprechpartner/Personen
Formell
3x HR-Bekanntmachungen:

2005-01-26:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 02.12.2004 mit Nachtrag vom 17.12.2004. Gegenstand des Unternehmens: Fertigung und Gestaltung von Glas und Leuchten für Architektur und Technik sowie Glasrestaurierungen. Stammkapital: 30.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Rothkegel, Matthias, Reichenberg OT Fuchsstadt, *15.01.1969, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura: Rothkegel, Kerstin, Reichenberg OT Fuchsstadt, *12.03.1966. Nicht eingetragen: Bekanntmachungsblatt ist der Bundesanzeiger.

2006-11-30:
Die Gesellschafterversammlung vom 31.10.2006 hat die Änderung der §§ 1 (Firma) und 3 (Gegenstand des Unternehmens) der Satzung beschlossen. Neue Firma: Rothkegel Licht GmbH. Neuer Unternehmensgegenstand: Die Entwicklung, die Herstellung, der Vertrieb, die Reparatur und die Restaurierung von Leuchten und Lichttechnik.

2013-07-31:
Die Gesellschafterversammlung vom 26.06.2013 hat die formwechselnde Umwandlung der Gesellschaft in die GLR Rothkegel GmbH & Co.KG mit dem Sitz in Würzburg (Amtsgericht Würzburg HRA 7087) beschlossen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern des formwechselnden Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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