2006-08-16: Die Ruf Bau GmbH mit dem Sitz in Wilburgstetten (Amtsgericht Ansbach, HRB 2600) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 12.07.2006 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag durch Aufnahme mit derGesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.