2009-08-21: Geschäftsanschrift: Hohen Neuendorfer Weg 27, 16556 Borgsdorf. Gegenstand: die Finanzberatung sowie die Vermittlung von Versicherungen gem. § 34d GewO und Bausparverträgen und Kapitalanlagen gem. § 34c GewO, das Halten von betriebswirtschaftlichen Seminaren, die Beteiligung an Kommanditgesellschaften als persönlich haftende Gesellschafterin. Grund- oder Stammkapital: 25.000,00 EUR. Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer: Ruch, Wolfgang, *27.11.1972, Borgsdorf; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom 10.06.2009..
2012-12-18: Prokura: Richter, Brigitte, geb. Brandt, *07.07.1957, Leegebruch. Einzelprokura, mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen.
2021-07-28: Prokura: Nicht mehr Prokurist: Richter, Brigitte, geb. Brandt. Neumann, Annette, geb. Ruch, *07.08.1978, Hamburg, Einzelprokura, mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen. Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 29.06.2021 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die JVG Makler GmbH mit dem Sitz in Hohen Neuendorf (Amtsgericht Neuruppin, HRB 9497) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen.
Als nicht eingetragen wird veröffentlicht:
Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird