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Rudi Hutt Maschinenbau GmbH & Co. KG

Maschienenbau, Zuführtechnik, MONTAGE-/PRÜFMASCHINEN..., VERPACKEN, SONDERLÖSUNGEN, Schreibgeräte, Kosmetikartikel, TESTSCHREIBMASCHINEN
Adresse / Anfahrt
Jägerstraße 50
73650 Winterbach
Kontakt
5 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 5 Mitarbeiter
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2008-11-24:
(Die Herstellung von Maschinen, Maschinenteilen, Vorrichtungen und Werkzeuge sowie der Handel damit. Die Gesellschaft darf andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art übernehmen, vertreten und sich an solchen beteiligen sowie Zweigniederlassungen errichten. Die Gesellschaft darf alle Geschäfte und Handlungen vornehmen, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Jägerstraße 50, 73650 Winterbach. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter sowie dessen jeweilige Geschäftsführer sind befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Persönlich haftender Gesellschafter: Hutt, Hildegard, Winterbach, *23.11.1941; Hutt Verwaltungs GmbH, Winterbach (Amtsgericht Stuttgart HRB 727743).

2009-08-31:
Der Einzelkaufmann Rudi Hutt, Winterbach hat als Inhaber der Firma "Rudi Hutt Sondermaschinenbau", Winterbach (Amtsgericht Stuttgart HRA 280566) das von ihm betriebene Unternehmen im Wege der Ausgliederung nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 10.07.2009 und des Versammlungsbeschlusses vom 10.07.2009 auf die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) übertragen (Ausgliederung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.