2018-02-21: Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 05.12.2017 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die Firma Henry Fock Baustoffe GmbH & Co. KG mit Sitz in Kaltenkirchen (Amtsgericht Kiel, HRA 1076 BB) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2018-02-21: Inhaber: Änderung zu Nr. 1: Persönlich haftender Gesellschafter: Fock Bau- und Verwaltungs-Gesellschaft mit beschränkter Haftung; mit der für sich sowie ihre Geschäftsführer geltenden Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Prokura: 1.
Milkau, Michael, geb. Möller, *06.05.1974, Kaltenkirchen; Einzelprokura
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen