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Rudolf Strasser GmbH

Rettungswegsysteme, Feststellanlagen, Wärmeabzugsanlagen..., Türsysteme, Brandmeldeanlagen
Adresse / Anfahrt
Gewerbepark 8
85250 Altomünster
Kontakt
1 Ansprechpartner/Personen
Formell
5x HR-Bekanntmachungen:

2013-04-03:
Einzelprokura mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Strasser, Monika, Altomünster, *27.10.1975.

2021-01-13:
Bestellt: Geschäftsführer: Edler von Resch, Julius, Stuttgart, *30.07.1951, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2021-02-24:
Bestellt: Geschäftsführer: Ankner, Matthias, Dasing, *14.08.1985; Gumber, Peter, Erdweg, *08.10.1986. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: von der Krone, Markus Christian, Geisenhausen, *23.10.1976.

2021-04-10:
Die Gesellschafterversammlung vom 08.04.2021 hat die Satzung neu gefasst. Dabei wurde geändert: Gegenstand. Neuer Unternehmensgegenstand: Planung, Ausschreibungserstellung, Montage, Inbetriebnahme Abnahme, Wartung und Reparatur im Bereich Rauch- und Wärmeabzugstechnik, Rettungswegtechnik, Feststellanlagen, automatische Tür- und Torantriebe, Brandmeldeanlagen, Elektroinstallation und alle im Zusammenhang stehenden Geschäftsvorfälle zu den vorstehenden Positionen sowie die Beteiligung an anderen Unternehmen. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Strasser, Rudolf, Altomünster-Oberzeitlbach, *30.07.1970. Prokura erloschen: Strasser, Monika, Altomünster, *27.10.1975.

2021-04-24:
Zweigniederlassung/en unter gleicher Firma mit Zusatz: Zweigniederlassung Geisenhausen, 84144 Geisenhausen, Geschäftsanschrift: Daimlerstr. 5, 84144 Geisenhausen. Die Raulf GmbH mit dem Sitz in Geisenhausen ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 08.04.2021 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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