2018-11-14: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 29.10.2018. Geschäftsanschrift: Scheffelstraße 57/59, 40470 Düsseldorf. Gegenstand: Der Handel mit und der Verkauf und die Montage von innen- und außenliegenden Sonnenschutzanlagen, Markisen und Rollläden. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Caris, Guido, Brüggen, *25.05.1973; Walther, Johann-Theodor, genannt Theo, Düsseldorf, *26.06.1961, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2019-04-03: Nicht mehr Geschäftsführer: Walther, Johann-Theodor, genannt Theo, Düsseldorf, *26.06.1961. Bestellt als Geschäftsführer: van Helden, Werner, Mönchengladbach, *22.12.1969, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2021-12-30: Nicht mehr Geschäftsführer: van Helden, Werner, Mönchengladbach, *22.12.1969.
2022-05-04: Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 20.12.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 20.12.2021 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 20.12.2021 mit der Caris GmbH mit Sitz in Brüggen verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2022-06-09: Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Caris GmbH am 06.05.2022 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.