2007-10-29: Die Gesellschafterversammlung vom 29. August 2007 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand des Unternehmens) und § 5 (Geschäftsführung und Vertretung) und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Der Gesellschaftsvertrag wurde völlig neu gefasst. Neuer Unternehmensgegenstand: Die Planung, Konstruktion, Herstellung und der Vertrieb von Produkten und Elementen des Architekturbaus, der Licht-, Werbe- und Informationstechnik sowie die Montage und Instandhaltung dieser Produkte und Elemente. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Rudolph, Hans Jörg, Siegen, *25.08.1959, mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2007-12-17: Der Geschäftsführer: Rudolph, Hans Jörg, Siegen, *25.08.1959, ist jetzt einzelvertretungsberechtigt und weiterhin befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2009-05-04: Bestellt zum Geschäftsführer: Klaes, Norbert, Friesenhagen, *27.09.1961, einzelvertretungsberechtigt. Die ihm erteilte Prokura ist erloschen.
2010-05-03: Nicht mehr Geschäftsführer: Klaes, Norbert, Friesenhagen, *27.09.1961.
2010-09-28: Neue Firma: Rudolph Siegen GmbH. Die Gesellschafterversammlung vom 26.08.2010 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Rechtsform, Firma, Sitz) und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Ferner ist die Gesellschaft als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 26.08.2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 26.08.2010 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 26.08.2010 mit der TEAMWERK Manufaktur & Montage GmbH mit Sitz in Siegen (AG Siegen - HRB 8405 -) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2012-01-30: Bestellt zum Geschäftsführer: Rudolph, Rene, Siegen, *21.08.1987, einzelvertretungsberechtigt.