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Ruhestandsplaner Bodensee GmbH & Co. KG

Finanzdienstleistungen, Ruhestandsplanung, Vermögensverwaltungen..., Indexfonds, Produktanbietern, Anlageklassen, Rentabilität, ETFs
Adresse / Anfahrt
Schneehalde 52a
88131 Lindau (Bodensee)
1x Adresse:

Kemptener Straße 61
88131 Lindau (Bodensee)


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mind. 1 Mitarbeiter
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2015-08-28:
(1. die Beratung von Privatpersonen und Unternehmen zur Vorbereitung des Ruhestandes. 2. gemäß § 34 f Abs. 1 Satz 1 (Nr. 1, Nr. 2) GewO die Anlagevermittlung und -beratung von Anteilen oder Aktien an Investmentvermögen im Rahmen des § 2 Abs. 6 Satz 1 Nr. 8 KWG. Bei der Erbringung dieser Finanzdienstleistungen ist das Unternehmen nicht befugt, sich Eigentum oder Besitz an Geldern oder Anteilen von Kunden zu verschaffen. Anteile oder Aktien an Hedgefonds im Sinne des § 283 KAGB werden nicht vermittelt. 3. die Vermittlung von Versicherungen gemäß § 34 d GewO. 4. die Vermittlung von Krediten und Immobilien gemäß § 34 c GewO. Die Gesellschaft kann diejenigen Geschäfte und Maßnahmen durchführen, die geeignet erscheinen, den Zweck der Gesellschaft mittelbar oder unmittelbar zu fördern). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Kemptener Straße 61, 88131 Lindau . Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter sowie dessen jeweilige Geschäftsführer sind befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Persönlich haftender Gesellschafter: Ruhestandsplaner Bodensee Verwaltung GmbH, Lindau (Amtsgericht Kempten (Allgäu) HRB 12967).

2015-09-03:
Die Gesellschaft hat im Wege der Ausgliederung gemäß Ausgliederungsvertrag vom 24.08.2015 sowie Beschluss ihrer Gesellschafterversammlung vom 24.08.2015 das von Klüber-Wiedemann, Manuela, Lindau , *01.09.1967 unter der Firma Manuela Klüber-Wiedemann e.K. mit dem Sitz in Lindau (Amtsgericht Kempten (Allgäu) HRA 10052) betriebene einzelkaufmännische Unternehmen übernommen. . Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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