2012-12-27: Bestellt: Geschäftsführer: Stuckmann, Markus, Garmisch-Partenkirchen, *15.05.1975, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2013-02-06: Beim Amtsgericht Traunstein -Registergericht- wurde eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrats eingereicht, § 52 Abs. 2 S. 2 GmbHG.
2014-09-17: Die Gesellschafterversammlung vom 12.09.2014 hat die Änderung des § 8 (Aufsichtsrat) der Satzung beschlossen. Geschäftsanschrift: Rathausplatz 5, 83324 Ruhpolding. Geschäftsführer: Stuckmann, Markus, Ruhpolding, *15.05.1975, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2018-11-20: Ausgeschieden: Geschäftsführer: Stuckmann, Markus, Ruhpolding, *15.05.1975. Bestellt: Geschäftsführer: Heinemann, Martin, Ruhpolding, *07.07.1971, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura: Wiser, Dorothea, Ruhpolding, *05.08.1957.
2019-09-03: Ausgeschieden: Geschäftsführer: Heinemann, Martin, Ruhpolding, *07.07.1971. Bestellt: Geschäftsführer: Oette, Frank, Eichstätt, *27.11.1972, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2021-10-15: Personendaten geändert, nun: Geschäftsführer: Oette, Frank, Ruhpolding, *27.11.1972, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2022-05-04: Die Gesellschafterversammlung vom 05.11.2021 hat die formwechselnde Umwandlung der Gesellschaft in die Ruhpolding Tourismus KU Anstalt des öffentlichen Rechts der Gemeinde Ruhpolding mit dem Sitz in Ruhpolding beschlossen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern des formwechselnden Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.