2012-10-12: Dem Registergericht ist eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrates eingereicht worden.
2012-10-19: Nicht mehr stellvertretender Geschäftsführer: Strehlau, Reinhard, Raesfeld-Erle, *05.11.1949.
2016-06-14: Nicht mehr Stellvertretender Geschäftsführer: Fiedler, Jürgen, Düsseldorf, *30.09.1964.
2016-12-02: Neu bestellt als: Geschäftsführer: Nölle, Genia Margarete, Recklinghausen, *30.04.1962. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Zum Handelsregister ist eine neue Liste der Aufsichtsratsmitglieder eingereicht worden.
2017-02-24: Die Gesellschafterversammlung vom 24.11.2016 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Die Gesellschafterversammlung vom 24.11.2016 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 (Abtretung), § 7 (Geschäftsführer), §§ 8, 9 und 10 (Aufsichtsrat), §§ 12, 13 und 15 (Gesellschafterversammlung), § 18 (Prüfung der Gesellschaft ) und § 19 (Auflösung der Gesellschaft) beschlossen.
2018-08-02: Nicht mehr Geschäftsführer: Dr. Hoffmann, Frank, Recklinghausen, *23.02.1954.
2018-12-27: Neu bestellt als Geschäftsführer: Kröck, Olaf, Bochum, *11.12.1971.
2022-05-23: Die Gesellschafterversammlung vom 28.01.2022 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Die Gesellschafterversammlung vom 28.01.2022 und 09.05.2022 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4, § 6,§ 7, § 8, § 9, § 10, § 11, § 12, § 13, § 14, § 15, § 18 beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: Gegenstand und ausschließlicher Zweck der Gesellschaft ist die unmittelbare Förderung der allgemeinen Bildung durch Veranstaltung jährlich wiederkehrender, kulturell hervorragender Festspiele in Recklinghausen (Ruhrfestspiele) und durch eine ganzjährige überörtliche Kulturarbeit, die auch internationale Beziehungen einschließt. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Andere Zwecke darf die Gesellschaft nicht verfolgen. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch: - bedeutende künstlerische und kulturelle Veranstaltungen sowie Veranstaltungen in Bereichen Wissenschaft, Bildung und Sport, - besondere Projekte des Theaters, der bildenden Kunst und der Kultur- und Medienarbeit. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Gesellschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Mittel der Gesellschaft dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden. Die Gesellschafter*innen dürfen keine Gewinnanteile und auch sonstige Zuwendungen aus Mitteln der Gesellschaft erhalten. Sie erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung der Gesellschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke nicht mehr als ihre eingezahlten Kapitalanteile und den gemeinen Wert ihrer geleisteten Sacheinlagen zurück. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.