2008-10-02: Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 27.08.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 27.08.2008 und der Gesellschafterversammlung der Ruhrmann Industrieanlagenbau GmbH vom 27.08.2008 Teile ihres Vermögens als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung auf die Ruhrmann Industrieanlagenbau GmbH mit Sitz in Velten (Amtsgericht Neuruppin HRB 8201 NP) als übernehmende Rechtsträger übertragen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.