2017-08-16: (Elektro-, Heizungs- und Sanitärinstallationen sowie Kälteanlagen, Lüftung und Klimatechnik.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Lindenstraße 10, 75196 Remchingen. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: Klossas Gebäude-Systemtechnik Verwaltungs-GmbH, Remchingen (Amtsgericht Mannheim HRB 728365), mit der Befugnis - auch für die jeweiligen Geschäftsführer -, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2017-09-26: Der Einzelkaufmann Klossas, Klaus, Remchingen, *26.07.1961 hat als Inhaber der Firma "Klaus Klossas e.K.", Remchingen das von ihm betriebene Unternehmen im Wege der Ausgliederung nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 31.07.2017 und des Versammlungsbeschlusses vom 31.07.2017 auf die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) übertragen (Ausgliederung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2020-05-25: Firma geändert; nun: Ruoff & KLEINHEINZ Gebäudesystemtechnik GmbH & Co. KG. Sitz verlegt; nun: Keltern. Neue Geschäftsanschrift: Bunsenstraße 17, 75210 Keltern. Der Einzelkaufmann Ruoff, Alexander, Keltern, *02.11.1970 hat als Inhaber der Firma "Elektrotechnik A. Ruoff e.K.", Pforzheim einen Teil des von ihm betriebenen Unternehmens im Wege der Ausgliederung nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 28.04.2020 und des Versammlungsbeschlusses vom 28.04.2020 auf die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) übertragen (Ausgliederung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.